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Suchtprävention und -hilfe

Verschiedene Suchtmittel, einschließlich Alkohol, Zigaretten und Drogen © iStock | monticelllo

Suchtprävention umfasst suchtspezifische Angebote und Maßnahmen zur Verhinderung von substanz-(un-)gebunden Suchtstörungen und substanzinduzierten Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie Maßnahmen zur Förderung der Lebens- und Risikokompetenz. Sie bezieht sich dabei auf Zielgruppen über die gesamte Lebensspanne hinweg.

Um –  insbesondere Kinder und Jugendliche – vor dem Risiko einer Suchterkrankung wirksam zu schützen, bedarf es der Vermittlung und Förderung von Lebens- und Risikokompetenzen.

Angemessene Lebenskompetenzen sollen konkret dazu befähigen, die altersspezifischen Entwicklungsaufgaben zu meistern, sich ein gesundes soziales Umfeld aufzubauen, Stress, emotionale Belastungen und Konflikte zu bewältigen, persönliche Krisen zu bewältigen, Verluste und Frustrationen auszuhalten und ein stabiles Selbstwertgefühl sowie eine optimistische Lebenseinstellung aufzubauen.

Risikokompetenz in der Suchtprävention beschreibt die Fähigkeit zur reflektierten und selbstkritischen Wahrnehmung des eigenen Konsumverhaltens im Hinblick auf dessen gesundheitliche und soziale Risiken und Schäden (Gefahrenbewusstsein) sowie im Hinblick auf einen risikobewussten und kontrollierten Umgang mit psychotropen Substanzen und substanzungebundenen Verhaltensweisen (Fähigkeit zur Selbststeuerung). Davon umfasst sind u. a. das Problembewusstsein über Wirkungen und Risiken des Konsums psychotroper Substanzen, eine kritische Einstellung gegenüber Suchtmitteln und Verhaltenssüchten, die Bereitschaft und Fähigkeit zum konsequenten Konsumverzicht in bestimmten Situationen (Punktnüchternheit), Lebensräumen und Entwicklungsphasen bzw. die Bereitschaft und Fähigkeit zu einem stabil kontrollierten Konsum und zur Einhaltung festgelegter Sicherheitsregeln.

Die Förderung von Lebens- und Risikokompetenz sollte möglichst frühzeitig im Kindes- und Jugendalter erfolgen. Zur Gewährleistung der Stabilität und Nachhaltigkeit der Präventionseffekte werden suchtpräventive Maßnahmen der Lebens- und Risikokompetenzvermittlung langfristig und kontinuierlich umgesetzt und in die Lebenswelt und den Lebensalltag der Zielgruppe eingebettet (zum Beispiel im schulischen Kontext).

Informationen und Angebote bieten auch die Gesundheits- und Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte, teilweise in Zusammenarbeit mit freien Trägern.

Neben Angeboten zur Förderung der Lebenskompetenz gibt es substanzbezogene sowie substanzungebundene Angebote der Suchtprävention. Auf der Webseite der Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen, Bereich suchtmittelspezifische Suchtprävention stehen zahlreiche Informationen zu diversen Projekten zur Verfügung.

Präventionsprojekt GLÜCK SUCHT DICH

Ausstellungsbus "GLÜCK SUCHT DICH" zur Suchtprävention. © GLÜCK SUCHT DICH

Das im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und durch die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen konzipierte mobile Präventionsprojekt GLÜCK SUCHT DICH verbindet die Elemente der Lebenskompetenzförderung mit  suchtmittelspezifischen Aspekten.

Das als zweistöckiger Bus entwickelte Projekt beinhaltet eine interaktive Ausstellung mit acht Stationen. Jeweils vier Stationen wurden zum Thema »GLÜCK« mit Inhalten z. B. zur Identitätsbildung, Positiven Psychologie und wertschätzenden Kommunikation und zum Thema »SUCHT« mit Inhalten zur Sensibilisierung von Gefährdungspotentialen, Stärkung von Nichtkonsumenten und Reflexion von Konsumverhalten entwickelt. Zielgruppe sind insbesondere Kinder und Jugendliche der 5.–12. Klasse. Mit dem Angebot steht wird Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Suchtprävention auf moderne Art vermittelt, das zum Lernen, Mitmachen und Weiterdenken einlädt. Die Form eines Busses ermöglicht dieses Angebot mobil und in ganz Sachsen einzusetzen. Es ist ein Angebot des Landes für alle sächsischen Regionen, um sie bei ihrer Präventionsarbeit zu unterstützen.

Projekt HaLT – Hart am Limit

Im Bereich der selektiven Prävention steht darüber hinaus das Projekt HaLT – Hart am Limit zur Verfügung. Das bundesweit angebotene Präventionsprojekt ist in Sachsen an zwei Standorten (Dresden und Leipzig) implementiert und wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Freistaat Sachsen koordiniert. Es wurde bereits im Jahr 2002 als kommunale Alkoholpräventionsstrategie konzipiert, um dem bundesweiten Trend des riskanten Rauschtrinkens bei Jugendlichen eine Präventionsmaßnahme entgegen zu stellen.

Das Projekt gliedert sich in zwei Projektteile: In HaLT-reaktiv erhalten Kinder und Jugendliche, die auf Grund einer Alkoholintoxikation in ein Krankenhaus eingewiesen wurden, eine Sofort-Intervention, ein Beratungsgespräch mit den Eltern, ein Einzel- oder Gruppenangebot (»Risiko-Check«), in welchem substanzspezifische Informationen und Risikokompetenzen im Umgang mit Alkohol vermittelt werden, sowie ein Abschlussgespräch, welches u. a. der Klärung weiteren Unterstützungsbedarfs dient. HaLT-proaktiv widmet sich dem Auf- und Ausbau sowie der Pflege von Netzwerken von Partnern im Bereich der universellen Prävention auf kommunaler Ebene. Durch eine konsequente Einhaltung des Jugendschutzes sowie einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit einhergehend mit der Vergegenwärtigung der Vorbildwirkung von Erwachsenen soll riskantes Rauschtrinken bereits im Vorfeld verhindert werden.

Verhaltens- und Verhältnisprävention

Grundsätzlich zu unterscheiden sind Verhaltens- und Verhältnisprävention zwei sich ergänzende Ansätze zur Umsetzung einer wirkungsvollen Prävention und Gesundheitsförderung:

Verhaltensprävention

Maßnahmen der Verhaltensprävention im Kontext Sucht zielen darauf ab, die suchtspezifischen personalen Risikofaktoren zu minimieren und die erforderlichen protektiven Lebenskompetenzen von Menschen zu stärken. Verhaltensprävention fokussiert die individuellen Bedingungen des Umganges mit psychoaktiven Substanzen oder exzessivem Verhalten, wobei der Verhaltensbegriff auch innere Einstellungen, Motivationen, Kompetenzen und Ressourcen einschließt. Dabei werden nicht nur die Betroffenen selbst angesprochen, sondern auch deren Bezugspersonen (zum Beispiel Eltern, Lehrkräfte sowie Mitarbeitende der Jugendhilfe) und für diese Multiplikatorenschulungen angeboten.

Verhältnisprävention

Demgegenüber bezieht sich die Verhältnisprävention auf die Umwelt- und Strukturbedingungen von Substanzkonsum und Suchtverhalten. Verhältnispräventive Ansätze schließen ein breites Spektrum von politischen, rechtlichen und polizeilichen Maßnahmen ein. Dazu zählen insbesondere alle gesetzlichen Maßnahmen, die die Verfügbarkeit und den Konsum illegaler Suchtmittel sowie das Angebot legaler Suchtmittel und kommerzieller Glücksspiele reglementieren. Darüber hinaus gehören zur Verhältnisprävention auch die zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verhältnis- und Verhaltensprävention können Maßnahmen zur universellen, selektiven und indizierten Prävention einschließen.

Präventionsebenen und Zielgruppen

Nach dem Spezifitätsmodell der Prävention werden unterschieden: (1) universelle Prävention, (2) selektive Prävention und (3) indizierte Prävention. Die Maßnahmen der universellen, selektiven und indizierten Prävention setzen vor dem Krankheits-/Störungseintritt an und unterscheiden sich in erster Linie hinsichtlich ihrer Zielgruppenorientierung und Ansprachekonzepte. Die Zuordnung zu den Kategorien erfolgt nach dem Risikopotenzial der Zielgruppe. Die Interventionen sollten generell auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten werden und sowohl substanzspezifische als auch – unspezifische Angebote enthalten.

(1) universelle Prävention

Maßnahmen zur universellen Prävention zielen auf die Gesamtbevölkerung oder auf Gruppen, zum Beispiel im schulischen, betrieblichen, medizinischen oder Freizeitbereich. Sie schließen sämtliche Mitglieder der jeweiligen Zielpopulation ein, unabhängig von bereits bestehenden Suchtrisiken. Maßnahmen der universellen Prävention fokussieren vorrangig auf eine Stärkung der allgemeinen Lebenskompetenz. Wichtigste Zielgruppen der universellen Prävention sind Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Familien und weitere Sozialisationsinstanzen. Erwachsene Zielgruppen werden vor allem über Einrichtungen der Erwachsenenbildung und der betrieblichen Gesundheitsförderung erreicht sowie mittels Öffentlichkeitskampagnen angesprochen.

(2) selektive Prävention

Selektive Prävention ist auf Individuen oder Teilgruppen der Bevölkerung mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung einer Substanzkonsumstörung oder eines problematischen Konsums ausgerichtet. Siezielt vorrangig auf eine Reduktion der Risiko- und eine Stärkung der Schutzfaktoren. Zu den Zielgruppen zählen beispielsweise Kinder aus suchtbelasteten Familien, Jugendliche, in deren Freundeskreis eine erhöhte Affinität zum Substanzgebrauch besteht oder erwachsene Personen mit regelmäßigem oder riskantem Alkohol- oder Drogenkonsum.

(3) indizierte Prävention

Die indizierte Prävention richtet sich an Personen mit problematischem Substanzkonsum oder hohem Sucht- bzw. Abhängigkeitsrisiko, ohne dass aktuell die diagnostischen Kriterien für eine Substanzkonsumstörung erfüllt sind. Zu dieser Zielgruppe gehören zum Beispiel junge Menschen, die exzessiv Alkohol konsumieren (Rauschtrinken) und polizeilich erstauffällige Konsumierende. Das Ziel der indizierten Präventionsmaßnahmen besteht darin, für die individuellen problematischen Konsummuster und die daraus resultierenden Gefahren zu sensibilisieren und Risikokompetenz für einen angemessenen Umgang mit der Substanz zu vermitteln mit dem Ziel der Verhinderung einer Abhängigkeit.

Weiterführende Informationen und Angebote zur Suchtprävention

Weitere substanzbezogene Informationen

Tabak

Alkohol

Publikationen / Berichte

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