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Akademische Heilberufe

Studenten der Medizin untersuchen anatomisches Modell im Klassenzimmer © iStock | nd3000

Zu den akademischen Heilberufen zählen:

Die Ausbildung zur Ärztin und zum Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Psychotherapeutin und Psychotherapeuten oder Apothekerin und Apotheker erfolgt durch ein mindestens 5-jähriges Studium an einer Universität und schließt mit einer Staatsprüfung ab. Zuständige Behörde für die Erteilung der Approbation ist die Landesdirektion Sachsen. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen zudem eine mindestens 5-jährige Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildung ist Voraussetzung, um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. Zuständig für die Weiterbildung ist in Sachsen für die Ärztinnen und Ärzte die Sächsische Landesärztekammer und für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer.

Neue Ärzte braucht das Land

Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) finden Sie unter der Rubrik: Arzt-Infos

  • Informationen zu offenen Praxissitzen in Sachsen (Punkt: Praxis-Börse) sowie zu
  • Fördermaßnahmen für Gebiete mit drohender Unterversorgung (Punkt: Praxis-Infos).

Ärztinnen und Ärzte

In Sachsen gab es zum 31.12.2023 insgesamt 27.308 berufstätige Ärzte.

Die größte Gruppe bilden 11.235 Ärzte im Krankenhaus. 4.926 sind in eigener Niederlassung tätig.

Zahnärztinnen und Zahnärzte

In Sachsen gab es zum 31.12.2023 insgesamt 3.717 berufstätige Zahnärzte und davon 2.369 als niedergelassene Zahnärzte.

Apothekerinnen und Apotheker

In Sachsen gab es zum 31.12.2023 insgesamt 907 öffentliche Apotheken mit 2.783 berufstätigen Apothekern.

Tierärztinnen und Tierärzte

Die Ausbildung von Tierärztinnen und Tierärzten erfolgt durch ein mindestens 5-jähriges Hochschulstudium und schließt mit einer Staatsprüfung ab.

Die zuständige Behörde für die Erteilung der Approbation ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Anschluss an das Studium kann eine Weiterbildung zum Fachtierarzt / zur Fachtierärztin in verschiedensten Spezialisierungen erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Sächsischen Landestierärztekammer.

Die Sächsische Tierärztekammer hat 1.418 tierärztlich tätige Mitglieder (Stand: 31.12.2023). Details zur Mitgliederentwicklung nach Berufsgruppen finden Sie auf der Webseite der Sächsischen Landestierärztekammer.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Die Psychotherapeutenausbildung wurde 2019 umfassend reformiert. Aus den Berufen des Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichpsychotherapeuten wurde das einheitliche Berufsbild des Psychotherapeuten. Die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfolgt durch ein Bachelor-Studium im Fach Psychologie und ein Master-Studium in Fach Psychotherapie an einer Universität, welches mit einer staatlichen Prüfung abschließt. Sodann kann bei der Landesdirektion Sachsen die Approbation beantragt werden. An das Studium schließt sich eine mindestens fünfjährige Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen an. Dabei können sie sich für die Versorgung in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Neuropsychologische Psychotherapie spezialisieren.

Zuständige Behörde für die Durchführung der staatlichen Prüfung und für die Erteilung der Approbation ist das Sächsische Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe bei der Landesdirektion Sachsen.

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer hat 6.496 Mitglieder, davon sind 2.326 Mitglieder in Sachsen tätig (Stand: 31.12.2023), von denen wiederum

  • 1.846 als Psychologische Psychotherapeuten,
  • 411 als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und
  • 65 als Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • 4 als Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutenausbildungsgesetz

approbiert waren.

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