Öffentlicher Gesundheitsdienst
Die Aufgaben sowie die Struktur des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sind im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) von 1991 geregelt.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst
- fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung
- beobachtet und bewertet die gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen und bei Tieren einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit
- wacht über die Einhaltung der Hygiene, mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen von Menschen zu vermeiden
- wirkt darauf hin, dass übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren verhütet und bekämpft werden
- führt Schutzimpfungen durch
- wirkt mit bei der epidemiologischen Erfassung und Bewertung von Erkrankungen, insbesondere Infektionskrankheiten
- wacht darüber, dass die Anforderungen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes im Verkehr mit Lebensmitteln einschließlich Trinkwasser, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen beachtet werden und die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln gewährleistet ist.
Der ÖGD im weiteren Sinne umfasst in Sachsen somit drei Fachbereiche:
- die Gesundheitsbehörden des ÖGD
- die amtliche Lebensmittelüberwachung und
- das öffentliche Veterinärwesen
Als ÖGD im engeren Sinne zählen nur die Gesundheitsbehörden des ÖGD; er ist in dieser engeren Definition neben der stationären und ambulanten Versorgung die dritte Säule des Gesundheitswesens. Er ist grundsätzlich nicht kurativ tätig und erfüllt im Wesentlichen überwachende, vorsorgende und fürsorgende Aufgaben. Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Menschen.