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Gemeinsames Landesgremium

Hände greifen nach mehreren Puzzelteilen, die auf einem Holztisch liegen. © iStock | ALotOfPeople

Über das Gremium

Im Freistaat Sachsen wurde ein Gemeinsames Landesgremium nach Maßgabe des § 90a Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingerichtet. Das Ziel der Tätigkeit des Gemeinsamen Landesgremiums ist die Optimierung der medizinischen Versorgung an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Das Gemeinsame Landesgremium kann hierzu Empfehlungen abgeben. Diese richten sich insbesondere an die Landesausschüsse, den Krankenhausplanungsausschuss sowie die Staatsregierung.

Im Rahmen der Zieldefinition bestimmt das Gemeinsame Landesgremium seine Beratungsthemen und die Adressierung der Empfehlungen in eigener Verantwortung. Das Gemeinsame Landesgremium setzt sich zusammen aus 13 Mitgliedern und 2 Patientenvertretern.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Errichtung und Tätigkeit des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a Abs. 1 SGB V im Freistaat Sachsen (VwV GemLG) vom 24. Januar 2013 wurde im Sächsischen Amtsblatt Nr. 8/2013 vom 21. Februar 2013 veröffentlicht.

Themenfelder und Arbeitsgebiete des Gremiums

Das Gemeinsame Landesgremium im Freistaat Sachsen hat sich in seiner ersten Amtsperiode dem Thema »Notärztliche Versorgung in Sachsen an der Schnittstelle von Kassenärztlichem Bereitschaftsdienst – Notfallambulanz – Rettungsdienst« gewidmet. Der vorliegende Bericht enthält eine Auswertung der rund 105.000 Datensätze zu den Behandlungen im Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und in den Notfallambulanzen an Krankenhäusern sowie der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst in ausgewählten Zeitintervallen und Regionen. Die Sichtweise der Patienten wurde über eine Befragung, die die Patientenvertretung durchgeführt hat, berücksichtigt.

In seiner zweiten Amtsperiode waren der Umsetzung der Beschlüsse zur »Notärztliche Versorgung in Sachsen an der Schnittstelle von Kassenärztlichem Bereitschaftsdienst – Notfallambulanz – Rettungsdienst« sowie das Modellvorhaben »Entwicklung eines sektorenübergreifenden Behandlungspfades Schmerztherapeutische Versorgung« gewidmet.

Das Gemeinsame Landesgremium hat in seiner dritten Amtsperiode auf Grundlage eines Gutachtens durch das Zentralinstitut für die Kassenärztlichen Versorgung in Deutschland zum vertragsärztlichen Versorgungs- und Arztbedarf in Sachsen im Jahr 2030 und der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung eine facharztbezogene umfassende Datengrundlage für die Prognose einer möglichen Entwicklung der vertragsärztlichen Versorgung in den 47 Mittelbereichen bis zum Jahr 2030 vorliegen. Daraufhin haben die Mitglieder die Empfehlung ausgesprochen, in Auswertung und auf dieser Grundlage Mittelbereiche zu identifizieren, für die mit Blick auf das Jahr 2030 ein hoher Entwicklungs- und Handlungsbedarf zu erwarten ist. Im Ergebnis wurden zwei Regionen mit den Entwicklungs- und Handlungsbedarf bestimmt und wurden die Regionen Marienberg und Weißwasser herausgearbeitet. Sie sind mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen besonders für die Umsetzung der Ziele des Gemeinsamen Landesgremiums geeignet. Das Gemeinsame Landesgremium hat ein Lenkungsgremium eingerichtet und es beauftragt, die Koordinierung der Arbeitsgruppen und die Priorisierung der Projekte durchzuführen und das Fortschreiten des Gesamtvorhabens zu überwachen. Zwei vom Gemeinsamen Landesgremium finanzierte und bei den Landkreisen angestellte Regionalkoordinatoren jeweils in den Modellregionen sind dabei das Bindeglied zwischen dem Lenkungsgremium und der kommunalen Seite.

In seiner vierten Amtsperiode hat das Gemeinsame Landesgremium Projekte in den Modellregionen Marienberg und Weißwasser begleitet und zum Abschluss gebracht. Ein Ergebnis ist die Förderung eines Regionalkoordinators/einer Regionalkoordinatorin gesundheitliche Versorgung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Das Gemeinsame Landesgremium hat in seiner fünften Amtsperiode Ansatzpunkte für eine Entwicklung ambulant-stationärer Gesundheitszentren im Freistaat Sachsen entwickelt.

In seiner sechsten Amtsperiode kann das Gemeinsame Landesgremium auf den vom Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beauftragten Bericht zur Fortschreibung des Gutachtens zur Entwicklung des Versorgungs- und Arztbedarfes in Sachsen bis zum Jahr 2035 zurückgreifen. Anhand dessen werden die bestehenden Instrumente zur Förderung der Versorgungssituation analysiert und im Hinblick auf die Handlungsempfehlungen bewertet. Weitere Handlungs- und Entwicklungsbedarfe können daraus abgeleitet werden.

Zusammensetzung des Gremiums

Grafische Darstellung der Zusammensetzung des Gremiums
Schematische Darstellung der Gremienzusammensetzung  

Das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Freistaat Sachsen setzt sich aus Mitgliedern und Patientenvertretern zusammen.

Dem Gemeinsamen Landesgremium gehören insgesamt 13 Mitglieder an. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Dazu gehören drei Vertreter des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit der Staatsministerin als Vorsitzende des Gremiums, der Leiterin der Abteilung 5 und der Leiterin des Referats 55. Durch die Staatsministerin wurden Dr. Claudia Eberhard und Annett Oertel als Mitglieder für die 6. Amtsperiode ernannt.

Dazu gehören fünf Vertreter der im Freistaat Sachsen vertretenen Verbände der Kranken- und Ersatzkassen. Das sind die AOK PLUS, der BKK Landesverband Mitte, die IKK classic, die Knappschaft-Bahn-See und der vdek. Durch die Staatsministerin wurden Rainer Striebel, Thomas Eckardt, Dr. Petra Kurze, Thorsten Zöfeld und Silke Heinke als Mitglieder für die 6. Amtsperiode ernannt.

Dazu gehören zwei Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Durch die Staatsministerin wurden Dr. Klaus Heckemann und Dr. Sylvia Krug als Mitglieder für die 6. Amtsperiode ernannt.

Dazu gehören zwei Vertreter der Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. Durch die Staatsministerin wurden Friedrich R. München und Dirk Herrmann als Mitglieder für die 6. Amtsperiode ernannt.

Dazu gehört ein Vertreter der Sächsischen Landesärztekammer. Durch die Staatsministerin wurde Erik Bodendieck als Mitglied für die 6. Amtsperiode ernannt.

Dem Gemeinsamen Landesgremium gehören neben den Mitgliedern auch zwei Patientenvertreter an. Diese haben ein Mitberatungsrecht und kein Stimmrecht.

Dem Gemeinsamen Landesgremium können Dritte als beratende Teilnehmer angehören. Hierzu zählen insbesondere die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, die Sächsische Landesapothekerkammer, die Landeszahnärztekammer Sachsen, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen, der Sächsische Städte- und Gemeindetag, der Sächsische Landkreistag, die Ersatzkassen und die Pflegekassen.

Foto der Mitglieder des Gemeinsamen Landesgremiums
Das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Freistaat Sachsen zur 15. Sitzung. V.l.n.r: Christian Wagner, Krankenhausgesellschaft Sachsen, Thorsten Zöfeld, Knappschaft-Bahn-See, Jörg Pelzer, DAK-Gesundheit Landesvertretung Sachsen, Friedrich R. München, Krankenhausgesellschaft Sachsen, Torsten Reif, BKK Landesverband Mitte, Dr. Klaus Heckemann, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Dr. Petra Kurze, IKK classic, Michael Schulte Westenberg, Sächsische Landesärztekammer, Monika Welfens, BARMER Landesvertretung Sachsen, Nadine Mahnecke-Windhövel, Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, Marius Milde, AOK PLUS, Carmen Baumgart, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Annett Oertel, SMS, Benjamin Lange, Sächsischer Landkreistag Dr. Claudia Eberhard, SMS, Alexander Krauß, vdek,Landesvertretung Sachsen, Rainer Striebel, AOK PLUS 

Sitzungen des Gremiums

Thema: Bericht der Expertengruppe (AG Datenstruktur) im Ergebnis der vorangegangenen Beratungen am 19. August 2014 und 30. September 2014

Thema: Notärztliche Versorgung in Sachsen an der Schnittstelle von kassenärztlichem Bereitschaftsdienst – Notfallambulanz – Rettungsdienst

Thema: Konstituierung, Geschäftsordnung

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