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Hygiene der Gesundheitseinrichtungen

Hygiene der Gesundheitseinrichtungen, Hygiene in Einrichtungen der Körper- oder Schönheitspflege, des Tätowierens und des Piercings

In den Bereich Hygiene der Gesundheitseinrichtungen fallen hygienische Gesichtspunkte in stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen (»Krankenhaushygiene«) sowie ambulanten medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen von Heilpraktikern und Medizinischen Fußpflegern, Medizinische Versorgungszentren an Krankenhäusern).

Ebenso sind hygienische Fragestellungen in mikrobiologischen Laboratorien, Wäschereien und nichtmedizinischen Einrichtungen, die unter die Regelungen der Sächsischen Hygieneverordnung fallen, hier angesiedelt.

Informationen zu letztgenannten Einrichtungen (Piercing-/Tattoostudios, kosmetische Fußpflege) finden Sie auch unter Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Durch besondere medizinische und pflegerische Maßnahmen sowie das Zusammentreffen vieler Menschen nimmt die Hygiene in Gesundheitseinrichtungen einen besonderen Platz ein.

Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Bereich der Hygiene der Gesundheitseinrichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Dazu gehören beispielsweise gutachterliche Stellungnahmen, fachliche Beratungen und Begehungen, Messungen und Probenahmen sowie Fortbildungsangebote.

Breiten Raum nimmt auch die Erstellung von und die Mitarbeit an Empfehlungen und Richtlinien zu wichtigen Themen der Hygiene ein.
Für die Auswertung hygienisch-mikrobiologischer Untersuchungen steht in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen ein moderner Laborbereich zur Verfügung.

In den letzten Jahrzehnten entstanden durch den zunehmenden Einsatz hoch entwickelter Medizintechnik sehr vielgestaltige Fragestellungen für die Hygiene. Hinzu kommt die Verhinderung des Auftretens nosokomialer Infektionen durch geeignete Hygienemaßnahmen. In den letzten Jahren ist hierbei eine Zunahme des Auftretens multiresistenter Erreger wie MRSA (Methicillin resistente Staphylococcus aureus) oder ESBL (Extended Spectrum Beta-Lactamase-Bildner) zu beobachten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist die konsequente Umsetzung wirksamer Hygienemaßnahmen eine der wesentlichen Säulen.

Zur besseren Koordination der verschiedenen Ebenen im Kampf gegen diese problematischen bakteriellen Krankheitserreger hat sich im Jahr 2011 in Sachsen ein »Netzwerk Multiresistente Erreger (MRE)« gegründet.

Eine intensive länderübergreifende Arbeit besteht im Länderarbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG mit. Neben Rahmenhygieneplänen für Gemeinschaftseinrichtungen wurden auch Pläne für Gesundheitseinrichtungen (zum Beispiel Reha-Kliniken, Entbindungseinrichtungen, Podologiepraxen) sowie nichtmedizinische Gewerbe (mit der Gefahr blutübertragbarer Erkrankungen) erarbeitet.

Die bisher von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Dokumente finden Sie unter dem Link »Rahmenhygienepläne«.

Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften

Vorträge

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