Impfen und Infektionsschutz
Ein Drittel aller Krankheiten in Deutschland sind Infektionskrankheiten. Damit sind übertragbare Infektionskrankheiten von großer Bedeutung sowohl für die Krankenversorgung als auch für die Volkswirtschaft. Effiziente Strukturen sind notwendig, um Infektionskrankheiten verhüten, erkennen, kontrollieren und bekämpfen zu können.
Der Infektionsschutz als Teilaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) besteht in der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und umfasst unter anderem:
- Die Erfassung der von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und anderen zur Meldung verpflichteten Personen und Einrichtungen gemeldeten Infektionskrankheiten durch die Gesundheitsämter und Übermittlung an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA). Die LUA erstellt wöchentliche und jährliche Übersichten über erfasste übertragbare meldepflichtige Infektionskrankheiten und übermittelt diese für die bundesweite Erfassung dem Robert Koch-Institut.
- Die Ermittlung und Untersuchung von Infektionsquellen und Kontaktpersonen.
- Die Festlegung von Maßnahmen zum Schutz vor Weiterverbreitung einer übertragbaren Erkrankung.
- Die Überwachung spezieller epidemiologischer Situationen (Surveillance-Programme, Influenza-Sentinel).
- Aufgaben in speziellen Fällen: HIV/AIDS, sexuell übertragbare Krankheiten, Tuberkulose.
- Durchführung von Schutzimpfungen gemäß den im Freistaat Sachsen geltenden Empfehlungen.
- Die hygienische Überwachung von zum Beispiel Krankenhäusern, Arztpraxen in denen ambulant operiert bzw. endoskopiert wird, Pflegeheimen, Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und anderen öffentlichen Einrichtungen; Einrichtungen der nichtärztlichen Heilkunde, Schönheits- und Körperpflege, in denen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können (zum Beispiel Piercing, Tätowieren, Fußpflege).
- Berichte der Humanmedizin – Landesuntersuchungsanstalt Sachsen
- Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen
- Hygiene der Gesundheitseinrichtungen
- Multiresistente Erreger
- Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen (*.pdf, 0,16 MB)
- Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Rechtsvorschriften
- Sächsische Hygiene-Verordnung (SächsHygVO) – REVOSax
- Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (SächsMedHygVO)
- Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGMeldeVO)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)