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Krebsfrüherkennung

Frauen haben frühestens von Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Männer frühestens von Beginn des fünfunddreißigsten Lebensjahres an.

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Frauen:

Ab dem Alter von 20 Jahren:

Die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane besteht aus:

  • Aufnahme der Krankengeschichte (Anamnese), zum Beispiel durch Fragen des Arztes nach Blutungsstörungen und Ausfluss
  • Untersuchung des Muttermundes
  • Abstrich von Muttermund und Gebärmutterhals und Untersuchung der entnommenen Zellen
  • gynäkologische Tastuntersuchung

Ab dem Alter von 30 Jahren:

Die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs besteht aus:

  • gezielte Befragung nach Veränderungen der Brust oder der umliegenden Hautregion und Aufnahme der Krankengeschichte (Anamnese)
  • Abtasten der Brust und der Lymphknoten in den Achselhöhlen
  • Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust

Ab dem Alter von 35 Jahren:

Die Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs im Abstand von zwei Jahren besteht aus:

  • gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Aufnahme der Krankengeschichte (Anamnese)
  • Begutachtung der Haut am gesamten Körper

Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs im Abstand von drei Jahren:

  • Eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem Test auf humane Papillomviren (HPV-Test) und einer Untersuchung der Gebärmutterhalszellen.

Ab dem Alter von 50 bis 54 Jahren:

Die jährlich stattfindende Früherkennung von Darmkrebs besteht aus:

  • individuelle Beratung
  • Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl

Ab dem Alter von 50 bis 69 Jahren:

Die Früherkennung von Brustkrebs besteht aus dem Mammografie-Screening im Abstand von zwei Jahren:

  • je zwei Röntgenaufnahmen der linken und der rechten Brust

Ab dem Alter von 55 Jahren:

Die erweiterte Untersuchung auf Darmkrebs besteht aus:

  • individuelle Beratung
  • wahlweise zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren oder alle zwei Jahre ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Männer:

Ab dem Alter von 35 Jahren:

Die Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs alle zwei Jahre besteht aus:

  • gezielte Befragung nach Hautveränderungen
  • Begutachtung der Haut am gesamten Körper

Ab dem Alter von 45 Jahren:

Die jährliche Untersuchung der Prostata und der äußeren Geschlechtsorgane besteht aus:

  • gezielte Fragen nach dem Befinden und zu möglichen Störungen
  • Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
  • Tastuntersuchung der Prostata
  • Abtasten der regionären Lymphknoten

Ab dem Alter von 50 Jahren:

Die jährliche Früherkennung auf Darmkrebs besteht aus:

  • gezielte Beratung
  • wahlweise zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren oder jährlich ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl, ab 55 Jahren alle zwei Jahre

Zuständige Stelle

Ihr Hausarzt oder ein Facharzt

Kosten

Die gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von allen gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden. Für privat Versicherte gelten diese Regelungen zwar nicht, aber in der Regel übernehmen die privaten Versicherungen die Früherkennungsmaßnahmen im gleichen Umfang. Eine vorherige Beratung mit dem jeweiligen Versicherer wird empfohlen.

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