Maßnahmen, Vorsichtsmaßnahmen und Vorsorge
Maßnahmen
Die Beseitigung der Pflanzen liegt in der Verantwortung des Eigentümers oder Besitzers des Grundstückes, auf welchem die Pflanzen wachsen. Im Einzelfall kann die Beifußambrosie vor allem in Abhängigkeit von Standort, Bestandsgröße und der Nutzung der beeinträchtigten Grundstücke eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellen. Unter diesen Umständen kann die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde den Eigentümer beziehungsweise Besitzer des betroffenen Grundstückes verpflichten, die Pflanzen auf eigene Kosten zu beseitigen. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge wird allerdings empfohlen, Ambrosia grundsätzlich und nachhaltig zu entfernen, um eine weitere Verbreitung generell zu verhindern. Bei größeren Pflanzenbeständen auf öffentlichem Grün informieren Sie bitte die für die Grünflächen zuständige Behörde (Grünflächenamt).
Sollten Sie Ambrosia entdecken, ziehen Sie die Pflanze, unter Beachtung des Eigenschutzes, samt Wurzel aus der Erde und entsorgen Sie diese in einem Plastiksack in der Restmülltonne. Bitte entsorgen Sie blühende oder fruchtende Pflanzen nicht über den Biomüll oder Kompost, da sonst ein Wiederaustrieb möglich ist.
Bei großen Ambrosia-Beständen wie zum Beispiel auf Äckern und Schnittblumenfeldern, sollte die Pflanze möglichst tief abgemäht werden. Da die Pflanze wieder austreiben kann, ist eine Nachkontrolle erforderlich. Gegebenenfalls muss die Mahd wiederholt werden. Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung sind zum Beispiel das Hacken, Pflügen, Begrünen, Mulchen und die chemische Behandlung mit Herbiziden. Hinweise zur Bekämpfung größerer Bestände, insbesondere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, erhalten Sie unter »Weiterführende Informationen«.
Zum Zwecke einer genauen Erfassung der bisherigen und künftigen Ausbreitung im Freistaat Sachsen, melden Sie bitte Ambrosia-Bestände per Erfassungsbogen. Hilfreich sind insbesondere Informationen zu dem Fundort, der Wuchssituation (zum Beispiel Wegrand, Wiese, Acker), der Anzahl der Pflanzen sowie dem Einschleppungsweg (zum Beispiel Vogelfutter). Wenn möglich, fügen Sie bitte Fotos der Pflanze sowie des Fundortes zur Dokumentation bei.
- Meldebogen für die Erfassung der Beifußambrosie im Freistaat Sachsen
- Invasive Arten – Portal »Landwirtschaft«
- Ambrosia artemisiifolia (Beifuß-Ambrosie) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius Kühn-Institut)
Vorsichtsmaßnahmen
- Pflanzen möglichst vor der Blüte mit Handschuhen und langärmeliger Kleidung entfernen, Hautkontakt vermeiden
- bei blühenden Ambrosia-Pflanzen zusätzlich eine Feinstaubmaske (FFP2) sowie eine Schutzbrille verwenden und bevorzugt am Nachmittag entfernen, da Freisetzung der Pollen vorwiegend am Morgen
- Ausstreuen von Samen bei fruchtenden Pflanzen verhindern (zum Beispiel vorsichtig einen Plastiksack über die Pflanze stülpen)
- Allergiker sollten den Umgang mit der Beifußambrosie meiden!
Vorsorge
- Ambrosiafreies Vogelfutter verwenden (bei Unsicherheit den Händler danach fragen)
- Vogelfutter nicht als Saatgut verwenden (zum Beispiel bei Schnittblumenfelder, Blumenfelder oder Wildäcker)
- wenn sich Ambrosia bereits versamen konnte, sollten die Wuchsorte auch in den folgenden Jahren auf neue Pflanzen kontrolliert werden