Sächsische Landesärztekammer
Die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) ist im Freistaat Sachsen die öffentliche Berufsvertretung für Ärztinnen und Ärzte. Auf der Grundlage des Heilberufekammergesetzes ist sie legitimiert, ihre berufsständischen, berufspolitischen und berufsrechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Bei der SLÄK handelt es sich nicht um eine reine Interessenvertretung, wie Fachverbände sie wahrnehmen, sondern um die Wahrnehmung der beruflichen Belange aller Ärzte unter Beachtung des Wohls der Allgemeinheit. Der Wert der von den Kammern erarbeiteten Vorschläge und Gutachten beruht neben der Unabhängigkeit ihres Urteils auf der Vollständigkeit des Überblicks, den die Kammern im Bereich der zu beurteilenden Verhältnisse besitzen.
Die Sächsische Landesärztekammer achtet auf die Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten ihrer Mitglieder. Gleichzeitig sichert sie die Qualität der Berufsausübung und achtet auf ein gedeihliches Verhältnis der Mitglieder zueinander. Zur Gestaltung und Förderung der Fort- und Weiterbildung der Mitglieder trifft die Sächsische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung bei der Sächsischen Landesärztekammer geeignete Maßnahmen. Sie erteilt auch die Fortbildungszertifikate. Im Rahmen der Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz obliegt der Landesärztekammer die Ausbildung der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und die Abnahme der Prüfungen. Sie unterstützt den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
der Wahrnehmung berufsrechtlicher und berufsethischer Pflichten informiert sie ihre Mitglieder auch über aktuelle Entwicklungen. Dazu erscheint monatlich das Ärzteblatt Sachsen mit gesundheits- und berufspolitischen Beiträgen, amtlichen Verlautbarungen, Mitteilungen der Geschäftsstelle und medizinischen Fachartikeln.
Die Sächsische Landesärztekammer unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.