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Schutzimpfungen

Sachsen impft © SMS

Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten schützen den Einzelnen vor Ansteckung und Erkrankung und die Allgemeinheit vor der Ausbreitung einer Krankheit. Geimpfte Personen bauen gegen die betreffende Krankheit einen Immunschutz auf und erkranken in der Regel nicht. Die Infektionskette von Mensch zu Mensch wird unterbrochen. Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten, sichersten und kostengünstigsten Vorsorgemaßnahmen der Krankheitsverhütung.

Die Teilnahme an Schutzimpfungen ist grundsätzlich freiwillig. Die Masernimpfung ist eine gesetzlich verankerte Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen sowie pädagogisches und medizinisches Personal. Der sächsische Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene enthält öffentlich empfohlene Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Pertussis (Keuchhusten), Haemophilus-influenzae-Typ-b-Infektionen, Hepatitis A, Hepatitis B, Herpes zoster (Gürtelrose), Humane Papillomaviren-Infektionen, Influenza (Virusgrippe), Masern, Meningokokkeninfektionen, Mumps, Pneumokokkenkrankheiten, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Röteln, Rotaviruserkrankungen und Varizellen (Windpocken). Öffentlich empfohlen sind auch Schutzimpfungen, die bei besonderem Anlass, zum Beispiel bei bestimmten chronischen Erkrankungen, Auslandsreisen oder bei beruflicher Gefährdung, angezeigt sind. Dazu zählen Schutzimpfungen gegen Cholera, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Tollwut, Tuberkulose und Typhus. 

Impfungen sind als Kassenleistung beim Haus- oder Facharzt in der Regel kostenfrei. Das Gesundheitsamt bietet die meisten öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen unentgeltlich an. Die Kosten für Schutzimpfungen bei berufsbedingtem Risiko hat im Allgemeinen der Arbeitgeber zu tragen. Reiseimpfungen sind in der Regel kostenpflichtig.

Zu jeder Impfung gehört eine Impfberatung. Der Impfling oder dessen Sorgeberechtigter muss ausreichend über den Zweck und die Risiken der Impfung informiert werden. Impfungen werden im Impfbuch dokumentiert. Es empfiehlt sich, das Impfbuch zu jeder Vorstellung beim Arzt (behandelnder Arzt, Schularzt, Betriebsarzt, Impfarzt) mitzubringen. Bei Fragen zu Impfungen kann sich jeder auch an die Impfstelle des zuständigen Gesundheitsamtes oder seinen Hausarzt wenden.

Wer durch eine öffentlich empfohlene Impfung oder eine andere öffentlich empfohlene Maßnahme der spezifischen Prophylaxe einen Gesundheitsschaden erleidet, kann einen Antrag auf Versorgung gemäß §§ 60 ff. Infektionsschutzgesetz beim Kommunalen Sozialverband Sachsen zu stellen.

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