Tuberkulose in Sachsen
Um der Ausbreitung der Tuberkulose begegnen zu können, ist sorgfältig zu ermitteln, wo sich eine an Tuberkulose erkrankte Person angesteckt hat und wer angesteckt worden sein könnte. Angehörige von Risikogruppen sind aufsuchend zu betreuen und Erkrankte für die regelmäßige Einnahme hochwirksamer Medikamente über mehrere Monate hinweg zu motivieren. Diese verantwortungsvollen und aufwendigen Leistungen erbringen die Gesundheitsämter in enger und guter Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten.
Das sächsische Gesundheitsministerium unterstützt die Tätigkeit einer Arbeitsgruppe von Tuberkuloseärzten. Diese übernimmt die Fortbildung der Mitarbeiter der Tuberkulose-Beratung an den Gesundheitsämtern und erarbeitet Empfehlungen für Maßnahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose. Damit werden die Konsequenzen aus der Erkenntnis gezogen, dass diese Erkrankung kontrolliert werden muss, um die Situation beherrschen zu können.
International setzte sich der Rückgang der gemeldeten Tuberkulosefälle seit Beginn der neunziger Jahre nicht fort. Mit jährlich circa 9 Millionen Neuerkrankungen weltweit bleibt die Tuberkulose eine der häufigsten Infektionskrankheiten. Jährlich sterben auf der Welt 2 Millionen Menschen an Tuberkulose, vor allem auf Grund mangelnder Diagnose- und Therapiemöglichkeiten. Im Freistaat Sachsen bewegte sich die Zahl der gemeldeten Erkrankungen an behandlungsbedürftiger Lungentuberkulose in den vergangenen Jahren auf einem stabilen Niveau zwischen 88 bis 175 Erkrankungen. Sachsen liegt mit zwei bis vier Erkrankungen an Lungentuberkulose pro 100.000 Einwohner in den letzten Jahren immer unter dem Bundesdurchschnitt.
Besondere Probleme bereitet international die große Zahl von Erkrankungen an Tuberkulose, die durch resistente Erreger verursacht werden, gegen die mehrere der bewährtesten und erfolgreichsten Medikamente nicht mehr wirksam sind.
- Empfehlungen für Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei Tuberkulose (*.pdf, 0,52 MB)
- Sächsische Hygiene-Verordnung (SächsHygVO) – REVOSax
- Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (SächsMedHygVO)
- Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGMeldeVO)
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
- Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger – Robert Koch-Institut