Untersuchungen in Kita und Schule
Untersuchungsangebot in Kindertageseinrichtungen
Gesetzliche Grundlage der in Kindertageseinrichtungen durchgeführten Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter ist Paragraf 7 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. In den letzten Jahren haben Sprachentwicklungsauffälligkeiten bei Kindern im Vorschulalter zugenommen. Alle Behandlungsmaßnahmen sind umso wirksamer, je früher und je konsequenter sie durchgeführt werden. Deshalb wurde bereits im Jahr 2003 ein Untersuchungsangebot für Kinder im 4. Lebensjahr (zwischen 3. und 4. Geburtstag) eingeführt. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Eltern können bei der Untersuchung gern dabei sein. Auf Wunsch der Eltern kann auch die Erzieherin des Kindes anwesend sein. Das Ergebnis der Untersuchung wird den Eltern direkt oder schriftlich mitgeteilt.
Die Kinder- und Jugendärztin/der Kinder- und Jugendarzt und ihre/seine Assistentin überprüfen die Seh- und Hörfähigkeit des Kindes, sehen sich seine Beweglichkeit an und testen den sprachlichen Entwicklungsstand.
Was ist zur Untersuchung mitzubringen?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- das ausgefüllte, unterschriebene Formular
- das gelbe Vorsorgeheft und
- den Impfausweis zur Kontrolle (Einsichtnahme)
Sprachförderung
Ein Schwerpunkt dieser Untersuchung ist die Überprüfung des Sprachvermögens des Kindes. Zwischen dem 3. und 4. Geburtstag erfolgt bei Kindern ein wesentlicher sprachlicher Schub.
Die altersgemäße sprachliche Entwicklung hat für das Sozial- und Kommunikationsverhalten des Kindes und später für Schule und Beruf eine große Bedeutung. Man misst der Sprache in ihrer Schlüsselfunktion einen hohen Stellenwert bei. Deshalb ist es in diesem Bereich besonders wichtig, nötige Behandlungsmaßnahmen möglichst frühzeitig einzuleiten.
Schulaufnahmeuntersuchung
Vor Schulbeginn – also noch während der Kindergartenzeit – führt die Kinder- und Jugendärztin/der Kinder- und Jugendarzt des Gesundheitsamtes die Schulaufnahmeuntersuchung durch. Gesetzliche Grundlagen sind Paragraf 26a des Sächsischen Schulgesetzes und Paragraf 4 der Sächsischen Schulgesundheitspflegeverordnung. Diese Untersuchung ist Teil der Schuleingangsphase und für alle schulpflichtigen sowie die vorzeitig angemeldeten Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, mögliche Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch frühzeitig zu erkennen. Dabei informiert der Arzt die Eltern über die eventuell notwendigen therapeutischen Maßnahmen. Auch der Schulleiter, so dies erforderlich ist, wird hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen für das Kind beraten und erhält allgemeine Hinweise.
Die Schulaufnahmeuntersuchung wird bis zum 31. Januar eines Jahres für die Kinder durchgeführt, die im Sommer eingeschult werden. Der Schulleiter informiert die Eltern über den Termin.
Die Schulaufnahmeuntersuchung findet nach der Anmeldung in der Grundschule oder in den Dienststellen des zuständigen Gesundheitsamtes statt. Die Anwesenheit eines Elternteils ist bei der Untersuchung erforderlich. Während der ganzheitlichen Untersuchung werden der körperliche Entwicklungsstand, die Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit, die Fein- und Grobmotorik, das Niveau der Sprachentwicklung, der Ernährungsstand und der Haltungs- und Bewegungsapparat des Kindes mit Blick auf die bestehende Schulaufnahme und den künftigen »Arbeitsplatz« Schule beurteilt.
Die Kinder- und Jugendärztin/der Kinder- und Jugendarzt des Gesundheitsamtes beschäftigt sich mit jedem einzelnen Kind. Gemeinsam mit den Eltern werden die Stärken des Kindes herausgestellt und, so erforderlich, Möglichkeiten einer gezielten Förderung besprochen. Die Eltern geben die erforderlichen Auskünfte und werden zu möglichen gesundheitlichen Risiken und eventuell notwendigen weiterführenden Untersuchungen und Maßnahmen beraten.
Mit Zustimmung der Eltern informiert die Ärztin/der Arzt auch die Erzieherin/den Erzieher im Kindergarten über das Ergebnis.
Zahnärztliche Untersuchungen finden jährlich statt. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Bitte geben Sie Ihrem Kind am Tag der Untersuchung den blauen Vorsorgepass mit.
Was ist zur Untersuchung mitzubringen?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Schulaufnahmeuntersuchung mit:
- das ausgefüllte, unterschriebene Formular
- das gelbe Vorsorgeheft
- den Impfausweis zur Kontrolle
Untersuchungen in der Schule
Gesetzliche Grundlagen für Untersuchungen in der Schule sind Paragraf 26a Schulgesetz für den Freistaat Sachsen sowie Paragraf 5 der Sächsischen Schulgesundheitspflegeverordnung. Die Kinder- und Jugendärztin/der Kinder- und Jugendarzt des zuständigen Gesundheitsamtes führt diese Untersuchung während der Unterrichtszeit in der 6. Klasse in der Oberschule, im Gymnasium und an Förderschulen durch. Auf Wunsch können die Eltern bei der Untersuchung anwesend sein.
Ziel der Schulgesundheitspflege ist es, Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch frühzeitig zu erkennen. Schüler und Eltern werden hinsichtlich eventuell notwendiger medizinischer und therapeutischer sowie die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen beraten und informiert. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen. Die Schulgesundheitspflege wird von den Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Zusammenarbeit mit dem Schulleiter, den Lehrern, den Schülern und den Eltern wahrgenommen.
Die Eltern können diese Untersuchung auch bei ihrem Kinderarzt oder Hausarzt durchführen lassen. In diesem Fall tragen sie die Kosten der Untersuchung.
Die Kinder- und Jugendärztin/der Kinder- und Jugendarzt untersucht:
- den physischen Entwicklungsstatus,
- die für das Erlernen der Kulturtechniken notwendigen Wahrnehmungsleistungen,
- die Konzentrationsfähigkeit und die Belastbarkeit,
- die Fein- und Grobmotorik,
- das Niveau der Sprachentwicklung
- den Ernährungszustand,
- den Haltungs- und Bewegungsapparat und
- Hinweise auf psychosoziale Auffälligkeiten und auf ansteckende oder chronische Krankheiten.
Bei Bedarf werden Empfehlungen zur haus- oder fachärztlichen Abklärung gegeben oder beispielsweise Fragen zur Belastbarkeit bei chronischen Erkrankungen erörtert, es erfolgt eine Beratung zu gesundheitsrelevanten Themen (z. B. zu Hautauffälligkeiten, Ernährung, Freizeitgestaltung und Sport, Suchtproblematik, Medienkompetenz, Schwangerschaftsverhütung und ggf. die Ausgabe von Ausgabe von Informations- und Aufklärungsbroschüren.Das Ergebnis der Untersuchung wird den Eltern durch einen schriftlichen Kurzbericht mitgeteilt.
Was ist mitzubringen?
Bitte geben Sie folgende Unterlagen zur Untersuchung mit:
- das ausgefüllte, unterschriebene Formular und
- den Impfausweis zur Kontrolle
Die Kinder- und Jugendärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes führen im Kindergarten und in der Schule Untersuchungen durch.
Zahnärztliche Untersuchungen finden jährlich statt. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Bitte geben Sie Ihrem Kind am Tag der Untersuchung den blauen Vorsorgepass mit.