Weiterbildungseinrichtungen
Staatliche Anerkennung
Eine Einrichtung ist staatlich anzuerkennen, wenn sie
- von einer geeigneten Person geführt wird,
- über fachlich geeignetes Unterrichtspersonal verfügt,
- die Durchführung der praktischen Weiterbildung mit geeigneten Einrichtungen, die eine fachliche Anleitung gewährleisten, vertraglich gesichert hat,
- über Unterrichtsräume und eine ausreichende Ausstattung an Lehr- und Lernmitteln verfügt und
- die Weiterbildung entsprechend der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe durchführt.
Zuständig für die staatliche Anerkennung ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Anträge auf staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung können direkt hier oder über das »Amt 24« gestellt werden.
- Staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe bei Amt24
- Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung
- Anlage 1 – Weiterbildung
- Anlage 2 – Unterrichtspersonal
- Anlage 3 – Einrichtungen zur Durchführung der praktischen Weiterbildung
- Anlage 4 – Unterrichtsräume und Ausstattung an Lehr- und Lernmitteln
- Merkblatt zur Antragstellung auf Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung
Kontakt
Kathrin Preißler
Besucheradresse:Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 56457313
Telefax: 0351 56455309
E-Mail: E-Mail
Fördermöglichkeit
Die Weiterbildungen nach der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe werden durch verschiedene Förderprogramme mit Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds, Bundes- oder Landesmitteln unterstützt.
Interessenten können sich zur Beratung und Antragstellung an die Sächsische Aufbaubank wenden.
Formblätter über durchgeführte Weiterbildungslehrgänge
Die staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung hat nach Abschluss eines jeden Weiterbildungslehrganges dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit den eingestellten Formblättern nachzuweisen, dass die Weiterbildungen im Sinne der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe durchgeführt worden sind.
Formblätter über durchgeführte Weiterbildungslehrgänge in modularisierter Form
- Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen (*.xlsx, 0,32 MB)
- Praxisanleitung (*.xlsx, 0,33 MB)
- Praxisanleitung neu (*.xlsx, 0,33 MB)
- Leitungsaufgaben in Gesundheitseinrichtungen (*.xlsx, 0,33 MB)
- Intensivpflege und Anästhesie (*.xlsx, 0,32 MB)
- Operativer und endoskopischer Funktionsdienst (*.xlsx, 0,32 MB)
- Onkologie (*.xlsx, 0,32 MB)
- Nephrologie (*.xlsx, 0,32 MB)
- Allgemeine Psychiatrie (*.xlsx, 0,32 MB)
- Psychosomatik und Psychotherapie (*.xlsx, 0,32 MB)
- Forensische Psychiatrie (*.xlsx, 0,32 MB)
- Allgemeine Psychiatrie neu (*.xlsx, 0,32 MB)
- Allgemeine Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (*.xlsx, 0,32 MB)
- Allgemeine und forensische Psychiatrie (*.xlsx, 0,32 MB)
- Geriatrie, Rehabilitation und Gerontopsychiatrie (*.xlsx, 0,32 MB)
- Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie (*.xlsx, 0,32 MB)
- Palliativ- und Hospizpflege (*.xlsx, 0,32 MB)
- Hygiene und Infektionsprävention (*.xlsx, 0,32 MB)
- Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen (*.xlsx, 0,32 MB)
- Neurologie mit Schwerpunkt Schlaganfall (*.xlsx, 0,33 MB)
- Notfallpflege (*.xlsx, 0,33 MB)
- Sozialmedizinischer Assistent (*.xlsx, 0,33 MB)
- Psychosoziale Medizin (*.xlsx, 0,32 MB)
- Medizinische Wellness (*.xlsx, 0,32 MB)